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Dachgeschoss verkaufen

Dachgeschoss verkaufen

Für Eigentümergemeinschaften, private Eigentümer, Hausverwaltungen und Makler, die eine ungenutzte Dachfläche zu Geld machen wollen.

Ein unausgebautes Dachgeschoss lässt sich einzeln verkaufen, wenn es rechtlich als eigene Einheit abgetrennt werden kann. Nordloft kauft solche Flächen an, übernimmt Planung, Genehmigungsverfahren und Ausbau und trägt das Baurisiko.

Ausgangslagen

Wem das Dachgeschoss gehört – und was das bedeutet

Sie sind Alleineigentümer des Hauses

Der einfachste Fall. Sie können entweder das gesamte Objekt verkaufen oder das Dachgeschoss über eine Teilungserklärung als eigene Einheit abtrennen und nur diese veräußern. Welcher Weg günstiger ist, hängt davon ab, ob Sie das Haus behalten möchten.

Sie sind Teil einer Eigentümergemeinschaft

Der Dachraum ist meist Gemeinschaftseigentum. Für den Verkauf braucht es einen Beschluss der Eigentümerversammlung, in der Regel eine Änderung der Teilungserklärung und eine Regelung zur Verteilung des Erlöses. Wir liefern der Verwaltung die Unterlagen, die für eine saubere Beschlussvorlage nötig sind.

Sie sind Verwaltung oder Makler

Sie können Objekte für Ihre Eigentümer einreichen. Vergütungsvereinbarungen für Tippgeber und Makler regeln wir vorab schriftlich.

Für Eigentümergemeinschaften

Was der Verkauf des Dachbodens für die WEG bedeuten kann

Einnahme für die Gemeinschaft

Der Verkaufserlös fließt der Gemeinschaft zu und kann für anstehende Maßnahmen verwendet werden – häufig für genau die Dachsanierung, die ohnehin ansteht.

Dach wird mitgemacht

Ein Ausbau erfordert in der Regel Eingriffe in Eindeckung und Dämmung. Diese Arbeiten übernimmt der Käufer – die Gemeinschaft spart Kosten, die sie sonst selbst tragen müsste.

Was zu regeln ist

Baulast und Bauzeitenregelung, Nutzung des Treppenhauses, Kostenverteilung, neue Miteigentumsanteile und die Anpassung der Hausordnung. All das gehört in die Beschlussvorlage.

Beschlussfassung und rechtliche Gestaltung erfolgen durch die Gemeinschaft mit ihrer Verwaltung und ihrem Notar. Wir liefern die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen dafür.

FAQ

Fragen zum Verkauf eines Dachgeschosses

Kann ich mein Dachgeschoss verkaufen, ohne das Haus zu verkaufen?

Ja, wenn der Dachraum rechtlich als eigene Einheit abgetrennt werden kann. Bei einem Haus im Alleineigentum geschieht das durch eine Teilungserklärung, in einer WEG durch Beschluss und notarielle Änderung der bestehenden Teilungserklärung.

Was ist ein unausgebautes Dachgeschoss wert?

Der Wert leitet sich aus der später anrechenbaren Wohnfläche und dem Quadratmeterpreis der Lage ab, abzüglich Ausbaukosten, Planung, Finanzierung, Genehmigungsrisiko und Projektmarge. Eine Orientierung liefert der Ankaufsrechner.

Muss die WEG dem Ausbau zustimmen?

Ja. Verkauf und Ausbau von Gemeinschaftseigentum erfordern entsprechende Beschlüsse. Welche Mehrheiten nötig sind, hängt vom konkreten Vorhaben und der Teilungserklärung ab – das prüft die Verwaltung mit dem Notar.

Wird das Treppenhaus während der Bauzeit stark belastet?

Ein Teil des Materialtransports läuft über das Treppenhaus, größere Mengen laufen über Außenaufzug oder Kran. Wir vereinbaren Bauzeiten, Schutzmaßnahmen und Reinigung vorab schriftlich.

Kaufen Sie auch Dachgeschosse ohne Baugenehmigung?

Ja. Eine vorliegende Genehmigung oder ein positiver Vorbescheid erhöht den Kaufpreis, weil das Risiko sinkt – Voraussetzung ist sie nicht. Ohne Genehmigung übernehmen wir das Verfahren selbst.

Dachgeschoss anbieten

Ein Grundriss des obersten Geschosses und drei Fotos vom Dachraum reichen für den Anfang.