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Immobilie anbieten

Gewerbeimmobilie verkaufen

Gewerbeimmobilie verkaufen

Für Eigentümer und Unternehmen mit Büroflächen, Ladenlokalen oder Praxisräumen, für die sich kein passender Nachmieter findet.

Nordloft kauft kleinere Gewerbeimmobilien in Norddeutschland – vor allem dann, wenn eine Umnutzung zu Wohnraum planungsrechtlich denkbar ist. Auch Leerstand, Sanierungsbedarf oder eine schwierige Vermietungshistorie sind kein Ausschlussgrund.

Objekttypen

Welche Gewerbeflächen wir ankaufen

  • Büroeinheiten bis etwa 600 m² in Wohn- und Mischgebieten, besonders in Häusern mit überwiegender Wohnnutzung
  • Ladenflächen im Erdgeschoss mit Leerstand oder auslaufendem Mietvertrag
  • Ehemalige Praxen nach Aufgabe oder Verlagerung
  • Kleinere Gewerbeeinheiten in Hinterhäusern und Souterrains
  • Gemischt genutzte Objekte mit Wohnungen in den Obergeschossen
  • Gewerbeflächen mit Sanierungsbedarf, für die sich kein Nachmieter findet

Reine Logistik-, Produktions- und Sonderimmobilien sowie Objekte im ausgewiesenen Gewerbe- oder Industriegebiet gehören nicht zu unserem Profil – dort ist eine Wohnnutzung planungsrechtlich in aller Regel ausgeschlossen.

Bewertung

Warum Gewerbeflächen im Leerstand oft unterschätzt werden

Eine leerstehende Gewerbefläche wird auf dem Markt häufig nach dem letzten Mietvertrag bewertet – obwohl dieser Mietvertrag der Grund für die Fehleinschätzung ist.

Der Ertragsblick

Ohne Mieter gibt es keinen Ertrag. Wird die Fläche nach Ertragswert bewertet, ergibt sich rechnerisch ein sehr niedriger Preis – und je länger der Leerstand dauert, desto stärker fällt er. Käufer, die nur Bestandsobjekte suchen, halten sich dann zurück.

Der Entwicklungsblick

Wir bewerten dieselbe Fläche danach, was sie nach einer Umnutzung sein könnte. Ist Wohnen zulässig und technisch umsetzbar, liegt der Wert deutlich über dem Ertragswert einer nicht vermietbaren Gewerbefläche – trotz Umbaukosten.

FAQ

Fragen zum Verkauf einer Gewerbeimmobilie

Kaufen Sie auch vermietete Gewerbeeinheiten?

Ja. Wir übernehmen laufende Gewerbemietverträge und richten die Projektplanung an der Restlaufzeit aus. Kurze Restlaufzeiten erleichtern die Entwicklung, sind aber keine Voraussetzung.

Was ist mit Betriebsvorrichtungen und Einbauten?

Ladeneinbauten, Kücheneinrichtungen oder technische Anlagen können in der Immobilie verbleiben. Rückbau und Entsorgung übernehmen wir und berücksichtigen sie in der Kalkulation.

Prüfen Sie auch Objekte mit Altlastenverdacht?

Ja, etwa bei früherer Nutzung als Werkstatt, Reinigung oder Tankstelle. Ein Bodengutachten ist dann Teil der Prüfung. Bekannte Verdachtsmomente sollten Sie früh nennen, damit sie kalkuliert statt später aufgedeckt werden.

Verkaufen unter Wert – riskiere ich das bei einem Direktverkauf?

Sie sollten immer vergleichen. Holen Sie sich ruhig eine zweite Einschätzung ein. Unser Angebot legt offen, mit welchen Kosten und Annahmen wir rechnen, sodass Sie es nachvollziehen und prüfen können.

Gewerbefläche anbieten

Nennen Sie uns Fläche, aktuelle Nutzung, Lage im Gebäude und – falls bekannt – die Gebietsart des Bebauungsplans.