Voraussetzungen
Sechs Punkte entscheiden über die Nutzungsänderung
Planungsrecht
Im reinen oder allgemeinen Wohngebiet ist Wohnen zulässig, im Gewerbegebiet praktisch nicht. In Misch- und Kerngebieten kommt es auf den konkreten Bebauungsplan und die Umgebungsbebauung an.
Belichtung
Aufenthaltsräume brauchen ausreichend Fensterfläche und Tageslicht. Tiefe Ladenflächen mit einer einzigen Schaufensterfront sind häufig der schwierigste Fall.
Rettungswege
Jede Wohnung benötigt zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Im Erdgeschoss ist das meist unkritisch, in Hinterhäusern und Obergeschossen nicht immer.
Schallschutz
Straßenlärm, Gastronomie im selben Haus oder Anlieferverkehr müssen durch Fenster, Grundrissanordnung und Lüftungskonzept beherrscht werden.
Stellplätze
Bei einer Nutzungsänderung wird der Stellplatzbedarf neu bewertet. Ablösebeträge und Nachweismöglichkeiten unterscheiden sich je nach Kommune erheblich.
Technik
Heizung, Sanitärstränge, Elektrik und Lüftung sind auf gewerbliche Nutzung ausgelegt. Für Wohnungen sind meist neue Leitungswege und Anschlüsse nötig.
FAQ
Fragen zur Umnutzung von Gewerbeflächen
Kann eine Gewerbeeinheit zu Wohnraum umgebaut werden?
Das hängt vom Planungsrecht ab. In Wohn- und Mischgebieten ist eine Umnutzung häufig möglich, in Gewerbe- und Industriegebieten in aller Regel nicht. Zusätzlich müssen Belichtung, Rettungswege, Schallschutz und Stellplatznachweis erfüllt sein. Klarheit bringt eine Bauvoranfrage.
Wer beantragt die Nutzungsänderung?
Wenn wir das Objekt kaufen, übernehmen wir Antrag, Planung und Kosten. Sie müssen weder in Vorleistung gehen noch das Genehmigungsrisiko tragen.
Was passiert, wenn die Umnutzung nicht genehmigt wird?
Dann bleibt die gewerbliche Nutzung bestehen und wir vermieten oder verwerten die Fläche anders. Bei besonders unsicherer Genehmigungslage machen wir den Kaufvertrag von einer positiven Voranfrage abhängig.
Wie lange dauert eine Nutzungsänderung?
Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage dauert je nach Kommune und Auslastung meist zwei bis vier Monate, das anschließende Genehmigungsverfahren nochmals ähnlich lang. Der Ankauf selbst ist deutlich schneller.
Kaufen Sie auch vermietete Gewerbeeinheiten?
Ja. Laufende Gewerbemietverträge übernehmen wir und planen die Entwicklung entsprechend der Restlaufzeit. Kurze Restlaufzeiten oder Leerstand vereinfachen das Projekt, sind aber keine Bedingung.
Fläche prüfen lassen
Hilfreich sind Grundriss, Angaben zur Fensterfläche, die aktuelle Nutzung und ein Hinweis auf das Baugebiet.